Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat in seinem Urteil zur Dublin-Verordnung entschieden, dass Flüchtlingsfamilien in Italien eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung (Art. 3 EMRK) drohen kann und dass deswegen keine Abschiebungen dorthin erfolgen dürfen, wenn nicht zuvor eine individuelle Zusicherung Italiens über eine adäquate Unterbringung eingeholt wurde.
Das Urteil befasste sich mit einer Beschwerde, welche die afghanische Familie Tarakhel gegen die Schweiz eingelegt hatte, nachdem die dortigen Behörden ihre Abschiebung nach Italien beschlossen hatten. Mit dieser Entscheidung hat der Gerichtshof klargestellt, dass zumindest bei Familien mit Kindern eine solche Abschiebung nicht menschenrechtskonform ist, wenn keine adäquate Unterbringung gesichert ist. (ml)
[…] EGMR-Urteil vom 04.11.2014 gibt es in der aktuellen NVwZ 2015, 121-124 (Beck-Online Zugang […]