Das Bundeskabinett hat laut eigener Angaben ‘wichtige Verbesserungen für die Rechtsstellung von Asylsuchenden und Geduldeten beschlossen.’ Dabei geht es vor allem um Änderungen im Bereich der Residenzpflicht, des Sachleistungsprinzips und der Vorrangprüfung für Asylsuchende und Geduldete, die eine Arbeitserlaubnis besitzen. Die entsprechende Presseerklärung von Staatsministerin Aydan Özoğuz, welche sich für diese Erleichterungen eingesetzt hat, könnt ihr hier einsehen:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2014/10/2014-10-29-integration-rechtsstellung-von-asylsuchenden-und-geduldeten.html