“Das Verwaltungsgericht Münster hat in einem Beschluss vom 27. November 2014 Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes vom 31. Oktober 2014 über die Einstufung unter anderem der Republik Serbien als sicherer Herkunftsstaat geäußert. Das Gericht hat dem Eilantrag einer asylsuchenden serbischen Familie stattgegeben und die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Androhung ihrer Abschiebung angeordnet.”
Der entsprechende Beschluss wird in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank www.nrwe.de zu finden sein. Bis dahin kann hier die Pressemitteilung des VG Münster eingesehen werden.
Update vom 3.12.2014
Der Beschluss (VG Münster, 4 L 867/14.A) ist mittlerweile einsehbar.
[…] am 16.1.2015) des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird Stellung zum Beschluss des VG Münster vom 27.11.2014 genommen, dass an der Verfassungsmäßigkeit der Einstufung von Serbien als Sicheren Drittstaat […]