‘(Bild)Sprache kann verletzen, kann exkludieren, kann rassistisch sein, selbst wenn der Sprecher keine rassistischen Motive hat. Für uns als Rechtswissenschaftler*innen ist Sprache besonders bedeutsam.(…)
Gerade deshalb müssen wir die eigene Sprache überdenken, nicht nur im Kontext juristischer Subsumtion bewusst einsetzen und einzelnen Begriffen zugrundeliegende Denkmuster reflektieren. Die Ablehnung, Alltagsrassismus als Problem zu identifizieren und zu bekämpfen, zeugt zumindest von fehlender Empathie.’
Den dazugehörigen Beitrag des JuwissBlog von Sinthiou Buszewski, den wir als teilenswert empfinden, könnt ihr hier abrufen.